Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseUmwelt und NaturFestsetzungsvorschläge 
Festsetzungsvorschläge
Großflächig verglaste und / oder spiegelnde Außenfassaden, die von Vögeln nicht als Hindernis erkennbar sind, sollte durch textliche Festsetzung ausgeschlossen werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Für die Einschränkung von Fensterflächen zum Schutz der Avifauna besteht in Bebauungsplänen regelmäßig nur dann eine Rechtsgrundlage, wenn es sich um gestalterische Festsetzungen handelt. Für die hier geforderte Regelung besteht im vorliegenden Fall keine hinreichende städtebauliche Begründung. Im Übrigen ist mit den im städtebaulichen Vertrag enthaltenen Regelungen zum Erscheinungsbild der Bauvorhaben der Investoren die Errichtung großflächig verglaster und / oder spiegelnder Außenfassaden ausgeschlossen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es sollten nur umweltfreundliche Natriumdampflampen als Beleuchtung eingesetzt werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Im Rahmen des Bebauungsplans besteht für eine entsprechende Regelung keine Rechtsgrundlage.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es sollte die Verwendung energieeffizienter Technologien in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Die Möglichkeiten, bei Neubauquartieren mit Hilfe des Bebauungsplans bestimmte Energie- Standards zu sichern, sind begrenzt und mit Schwierigkeiten verbunden. Daher wird von entsprechenden Festsetzungen abgesehen bzw. mit der textlichen Festsetzung Nr. 17 lediglich die Verwendung bestimmter Brennstoffe beschränkt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es solle eine Fassadenbegrünung in Betracht gezogen werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Eine Fassadenbegrünung ist im vorliegenden Bebauungsplan für den Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt nicht erforderlich.
ERGEBNIS:  Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019