Festsetzungsvorschläge
Großflächig verglaste und / oder spiegelnde Außenfassaden, die von Vögeln nicht
als Hindernis erkennbar sind, sollte durch textliche Festsetzung ausgeschlossen
werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Für die Einschränkung von Fensterflächen zum Schutz der Avifauna besteht in
Bebauungsplänen regelmäßig nur dann eine Rechtsgrundlage, wenn es sich um
gestalterische Festsetzungen handelt. Für die hier geforderte Regelung besteht im
vorliegenden Fall keine hinreichende städtebauliche Begründung. Im Übrigen ist
mit den im städtebaulichen Vertrag enthaltenen Regelungen zum Erscheinungsbild
der Bauvorhaben der Investoren die Errichtung großflächig verglaster und / oder
spiegelnder Außenfassaden ausgeschlossen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es sollten nur umweltfreundliche Natriumdampflampen als Beleuchtung eingesetzt
werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Im Rahmen des Bebauungsplans besteht für eine entsprechende Regelung keine
Rechtsgrundlage.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es sollte die Verwendung energieeffizienter Technologien in den Bebauungsplan
aufgenommen werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Die Möglichkeiten, bei Neubauquartieren mit Hilfe des Bebauungsplans bestimmte
Energie- Standards zu sichern, sind begrenzt und mit Schwierigkeiten verbunden.
Daher wird von entsprechenden Festsetzungen abgesehen bzw. mit der textlichen
Festsetzung Nr. 17 lediglich die Verwendung bestimmter Brennstoffe beschränkt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es solle eine Fassadenbegrünung in Betracht gezogen werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Eine Fassadenbegrünung ist im vorliegenden Bebauungsplan für den Ausgleich
von Eingriffen in den Naturhaushalt nicht erforderlich.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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