Straßenbahn
Es seien eine Taktverdichtung der Straßenbahn sowie weitere Maßnahmen
(Buserschließung) erforderlich.
(Bürger/innen 3, 4, 12)
Die neue Straßenbahnlinie 22 müsse von „Ostkreuz“ bis zum S-Bahnhof
„Karlshorst“ gehen, um die Parkstadt abzudecken.
(Bürger/in 7)
ABWÄGUNG:
Seitens der SenUVK ist zur qualitativen Verbesserung der vorhandenen
ÖPNV-Erschließung eine Taktverdichtung der Straßenbahnlinie 21 durch eine
zusätzliche Straßenbahnlinie 22 bis zur Haltestelle Blockdammweg / Ehrlichstraße
beabsichtigt. Vor diesem Hintergrund hat SenUVK Ende 2017 die BVG mit der
Planung einer hierfür erforderlich werdenden neuen Kehranlage im Bereich des
Blockdammwegs beauftragt. Eine Weiterführung der Straßenbahnlinie 22 über
diese Haltestelle hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Aufgrund des höherrangigen
Angebots der Straßenbahn und dessen bereits vorhandener Erschließungswirkung
kommt einem ergänzenden Busangebot aus Sicht der SenUVK nur eine
untergeordnete Bedeutung zu.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Straßenbahnlinie 21 teile sich die Fahrbahn in der Ehrlichstraße mit den Autos.
Ein höherer Takt sei durch das Stauaufkommen im Bereich Blockdammweg /
Ehrlichstraße nicht zu realisieren.
(Bürger/innen 5, 15, 16)
ABWÄGUNG:
Der derzeit in den Spitzenzeiten verstärkt auftretende Rückstau des Kfz-Verkehrs in
der Ehrlichstraße hat seine Hauptursache in den Baumaßnahmen im Bereich der
Treskowallee. Im Übrigen ist seitens der SenUVK eine Erneuerung der
Straßenbahngleisanlagen im Bereich Ehrlichstraße in Planung, bei der die
Straßenbahngleise zukünftig ungefähr mittig eingeordnet werden sollen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Straßenbahnlinie 21, die in der Karlshorster Straße eingleisig sei und sich die
Straße dort auch noch mit Autos teile, lasse keinen verlässlichen 10-min-Takt zu.
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Sowohl die SenUVK als auch die BVG gehen davon aus, dass der sehr kurze
eingleisige Abschnitt im Bereich der Karlshorster Straße beherrschbar ist und
einem 10-Minuten-Takt nicht entgegensteht.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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