Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseUmwelt und NaturBodenbelastung 
Bodenbelastung
Das ganze Gebiet weise Schadstoffbelastungen auf. Durch die Entsiegelung entstünden Gefahren für das Grundwasser. Im Gutachten würden weitere Untersuchungen empfohlen und der Austausch des Bodens empfohlen.
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Weitere Untersuchungen und ggf. notwendige Sanierungsmaßnahmen sind innerhalb der Baugenehmigungsverfahren abschließend zu klären. Mit der bedingten textlichen Festsetzung Nr. 27 ist auf zahlreichen Flächen die festgesetzte Nutzung bis zur Bestätigung der Bodensanierung durch die zuständige Bodenschutzbehörde unzulässig. Die Versickerung von Regenwasser auf Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen sowie im Wasserschutzgebiet ist generell genehmigungspflichtig. Auch hier ist daher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Gefährdungsrisiko für das Grundwasser nachweislich auszuschließen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Planung sollte überarbeitet und in den Gebieten, in denen trotz des teils vorhandenen Torfhorizonts ein Restrisiko für eine unerwünschte Schadstoffverfrachtung in das Grundwasser besteht, nicht gebaut werden.
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Der Torfhorizont befindet sich innerhalb der eiszeitlichen Rinne südlich und westlich des Hönower Wiesenwegs, außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-47ba. Die Belastung des Auffüllungshorizonts im Plangebiet 11-47ba wird als weitaus geringer eingeschätzt als im o.g. Bereich.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.

Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019