Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseWohnfolgeeinrichtungenMögliche Staffelgeschosse 
Mögliche Staffelgeschosse
Die sich durch die Planung ergebenden Staffelgeschosse seien bei den Bedarfsberechnungen für die soziale Infrastruktur nicht berücksichtigt. Der Investor müsse auch diesbezüglich ausreichend Kita- und Schulplätze, Grünflächen, Sportplätze nachweisen.
(Bürger/innen 8, 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die sich unter Berücksichtigung möglicher Staffelgeschosse ergebenden Bedarfe an Grün- und Sportflächen sowie Kita- und Schulplätzen sind in der Begründung dargelegt. Die im Plangebiet vorgesehene Festsetzung von öffentlichen Parkanlagen deckt den durch den Wohnungsneubau induzierten Bedarf an öffentlichen wohnungsnahen Grünflächen und öffentlichen Spielflächen selbst unter Berücksichtigung möglicher Staffelgeschosse vollständig ab. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-47a ist die Errichtung einer ungedeckten Sportfläche vorgesehen, die auch eine Versorgungsfunktion für die zukünftigen Bewohner des Plangebiets 11-47ba übernehmen kann. Mit der auf der Gemeinbedarfsfläche GB 1 geplanten Grundschule kann auch der sich unter Berücksichtigung möglicher Staffelgeschosse ergebende Bedarf an staatlichen Grundschulplätzen gedeckt werden.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Man habe keine Verpflichtung gefunden, dass der Investor alle erforderlichen Ausgleiche und Mehrbedarfe, wie z. B. die Errichtung einer großen Kita und einer 4-zügigen Grundschule auf seinem Grundstück realisieren muss.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Die Verpflichtungen der Investoren ergeben sich aus dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“. Wo die entsprechenden Maßnahmen erbracht werden, ist zunächst einmal eine Frage der örtlichen Verhältnisse und der Zweckmäßigkeit von deren räumlicher Verortung. Im vorliegenden Fall übernimmt der Investor Bonava gemäß dem städtebaulichen Vertrag die Kosten für die Herstellung der geplanten Grundschule anteilig für den durch den Wohnungsneubau ausgelösten Bedarf. Hinsichtlich der erforderlichen Kita verpflichtet sich der Investor Bonava auf der im Bebauungsplan als GE 1 festgesetzten Fläche eine Kita mit der entsprechenden Platzzahl herzustellen und dauerhaft zu betreiben.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019