Mögliche Staffelgeschosse
Die sich durch die Planung ergebenden Staffelgeschosse seien bei den
Bedarfsberechnungen für die soziale Infrastruktur nicht berücksichtigt. Der
Investor müsse auch diesbezüglich ausreichend Kita- und Schulplätze,
Grünflächen, Sportplätze nachweisen.
(Bürger/innen 8, 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die sich unter Berücksichtigung möglicher Staffelgeschosse ergebenden Bedarfe
an Grün- und Sportflächen sowie Kita- und Schulplätzen sind in der Begründung
dargelegt. Die im Plangebiet vorgesehene Festsetzung von öffentlichen
Parkanlagen deckt den durch den Wohnungsneubau induzierten Bedarf an
öffentlichen wohnungsnahen Grünflächen und öffentlichen Spielflächen selbst unter
Berücksichtigung möglicher Staffelgeschosse vollständig ab. Im Geltungsbereich
des Bebauungsplans 11-47a ist die Errichtung einer ungedeckten Sportfläche
vorgesehen, die auch eine Versorgungsfunktion für die zukünftigen Bewohner des
Plangebiets 11-47ba übernehmen kann. Mit der auf der Gemeinbedarfsfläche GB 1
geplanten Grundschule kann auch der sich unter Berücksichtigung möglicher
Staffelgeschosse ergebende Bedarf an staatlichen Grundschulplätzen gedeckt
werden.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Man habe keine Verpflichtung gefunden, dass der Investor alle erforderlichen
Ausgleiche und Mehrbedarfe, wie z. B. die Errichtung einer großen Kita und einer
4-zügigen Grundschule auf seinem Grundstück realisieren muss.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Die Verpflichtungen der Investoren ergeben sich aus dem „Berliner Modell der
kooperativen Baulandentwicklung“. Wo die entsprechenden Maßnahmen erbracht
werden, ist zunächst einmal eine Frage der örtlichen Verhältnisse und der
Zweckmäßigkeit von deren räumlicher Verortung. Im vorliegenden Fall übernimmt
der Investor Bonava gemäß dem städtebaulichen Vertrag die Kosten für die
Herstellung der geplanten Grundschule anteilig für den durch den Wohnungsneubau
ausgelösten Bedarf. Hinsichtlich der erforderlichen Kita verpflichtet sich der Investor
Bonava auf der im Bebauungsplan als GE 1 festgesetzten Fläche eine Kita mit der
entsprechenden Platzzahl herzustellen und dauerhaft zu betreiben.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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