Ärztliche Versorgung
Was werde für die ärztliche Versorgung im geplanten Gebiet getan?
(Bürger/innen 5, 13)
ABWÄGUNG:
Die konkrete Planung der ärztlichen Versorgung ist nicht Aufgabe und Gegenstand
der Bebauungsplanung. In den allgemeinen Wohngebieten sind jedoch Räume, im
Gewerbegebiet auch Gebäude für freie Berufe, zu denen auch Ärzte zählen,
zulässig.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
|