Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseÜbergeordnete Planungen  
Übergeordnete Planungen
Der Bereich sei im FNP als W 2 mit einer GFZ bis 1,5 vorgesehen. ln den einzelnen Baugebieten bewege sich die GFZ jedoch zwischen Werten von 1,52 bis 2,17.
(Bürger/innen 9,10)
ABWÄGUNG:
Wie in der Begründung dargelegt, sind auch die im Bereich der Wohnbauflächen geplanten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung aus dem FNP Berlin (Wohnbaufläche W 2 mit einer GFZ bis 1,5) entwickelbar. Gemäß den Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV FNP), Punkt 2.3 sind die Dichtestufen des FNP bezogen auf die tatsächlich festzusetzenden Baugebiete „grundsätzlich als Orientierungswerte für Obergrenzen zu betrachten. Überschreitungen, die sich aus der internen städtebaulichen Gliederung ergeben, bleiben davon unberührt, wenn das der Wohnbaufläche zugeordnete Nutzungsmaß insgesamt gewahrt bleibt.“ Dies ist vorliegend der Fall. Die im Bereich der W 2-Flächen vorgesehene Dichte basiert zudem auf einem begründeten städtebaulichen Konzept.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Grundstücke seien im bisherigen „StEP Industrie und Gewerbe“ noch als Flächenpotenziale, die vorrangig in Anspruch genommen werden sollen, gekennzeichnet. Durch die Umwidmung zu Wohnzwecken würden diese Fläche der Gewerbenutzung dauerhaft entzogen werden. Auf eine Umwidmung sei zu verzichten.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Der Anregung wird nicht gefolgt. Mit der am 12. Februar 2016 öffentlich bekanntgemachten FNP-Änderung „Karlshorst West / Blockdammweg (Lichtenberg), lfd. Nr. 03/14“ stellt der FNP nunmehr nur noch unmittelbar entlang des Blockdammwegs gewerbliche Bauflächen dar. Für den südlichen Bereich des Plangebiets stellt der FNP ein neues Wohnquartier sowie einen übergeordneten Grünzug dar. Der Bebauungsplan ist aus dem FNP zu entwickeln. Der 2011 vom Senat von Berlin beschlossene StEP Industrie und Gewerbe wird gegenwärtig aktualisiert.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019