Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Jedes Bauprojekt betrachte die Verkehrslage nur aus seiner Sicht. Die Summe der
Projekte führe sowohl zur Überlastung der öffentlichen Verkehrsmittel als auch der
Straße. Deshalb müsse die Anzahl der Wohnungen reduziert und der öffentliche
Verkehr ausgebaut werden (Taktverdichtung S3).
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Die gesamtstädtischen und bezirklichen Entwicklungen finden in den Prognosen
des Senats Berücksichtigung. Darauf werden durch die zuständigen
Fachverwaltungen grundsätzliche Infrastrukturmaßnahmen für den
Individualverkehr und ÖPNV ausgerichtet. Es ist eine Taktverdichtung der
Straßenbahn beabsichtigt. Die generelle ÖPNV-Erschließung Karlshorsts ist nicht
Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens. Der aus dem Planvorhaben
resultierende Verkehr kann leistungsfähig abgewickelt werden. Eine Reduzierung
der geplanten Anzahl an Wohnungen ist nicht erforderlich.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Nach Rücksprache mit dem Aufgabenträger für den ÖPNV seien die Zielwerte des
Nahverkehrsplans einzuhalten. In der vorliegenden Begründung zum o. g.
Bebauungsplan würden teilweise nicht einmal die Toleranzwerte für die
ÖPNV-Erschließung eingehalten. Dies sei zu überprüfen. Man gehe davon aus, dass
die Erschließungsstandards mit SenUVK IV C abgestimmt werden. (SenStadtWohn
Z MI 1) Große Entfernungen zu Straßenbahnstationen und S-Bahn sowie ein sehr
langer Fahr- Takt würden dazu führen, dass weiterhin das Auto genutzt werde -
mit den bekannten Problemen (Staus, fehlende Parkplätze).
(Bürger/in 17)
ABWÄGUNG:
Das Plangebiet ist durch die Straßenbahnlinie 21 an den ÖPNV angeschlossen. Der
maßgebliche Zielwert des Nahverkehrsplans des Landes Berlin von 400 m
(Luftlinie) zur nächstgelegenen Haltestelle wird für den geplanten Wohnungsbau –
mit Ausnahme des Baugebiets WA 10 – überall erreicht. Für das Baugebiet WA 10
wird der Toleranzwert (500 m) eingehalten. Die Erschließungsstandards wurden
mit SenUVK IV C abgestimmt. Die Begründung, die fälschlicherweise noch auf den
Bebauungsplan 11-47b abstellt, wird korrigiert. Zur Verbesserung der
ÖPNV-Erschließung ist seitens der SenUVK derzeit eine Verdichtung des Takts der
Straßenbahnlinie 21 durch eine zusätzliche Straßenbahnlinie 22 beabsichtigt.
Darüber hinaus wird mit dem Bebauungsplan grundsätzlich auch eine zusätzliche
Buslinienführung über den Hönower Wiesenweg ermöglicht.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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