Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseVerkehrÖffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Jedes Bauprojekt betrachte die Verkehrslage nur aus seiner Sicht. Die Summe der Projekte führe sowohl zur Überlastung der öffentlichen Verkehrsmittel als auch der Straße. Deshalb müsse die Anzahl der Wohnungen reduziert und der öffentliche Verkehr ausgebaut werden (Taktverdichtung S3).
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Die gesamtstädtischen und bezirklichen Entwicklungen finden in den Prognosen des Senats Berücksichtigung. Darauf werden durch die zuständigen Fachverwaltungen grundsätzliche Infrastrukturmaßnahmen für den Individualverkehr und ÖPNV ausgerichtet. Es ist eine Taktverdichtung der Straßenbahn beabsichtigt. Die generelle ÖPNV-Erschließung Karlshorsts ist nicht Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens. Der aus dem Planvorhaben resultierende Verkehr kann leistungsfähig abgewickelt werden. Eine Reduzierung der geplanten Anzahl an Wohnungen ist nicht erforderlich.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Nach Rücksprache mit dem Aufgabenträger für den ÖPNV seien die Zielwerte des Nahverkehrsplans einzuhalten. In der vorliegenden Begründung zum o. g. Bebauungsplan würden teilweise nicht einmal die Toleranzwerte für die ÖPNV-Erschließung eingehalten. Dies sei zu überprüfen. Man gehe davon aus, dass die Erschließungsstandards mit SenUVK IV C abgestimmt werden. (SenStadtWohn Z MI 1) Große Entfernungen zu Straßenbahnstationen und S-Bahn sowie ein sehr langer Fahr- Takt würden dazu führen, dass weiterhin das Auto genutzt werde - mit den bekannten Problemen (Staus, fehlende Parkplätze).
(Bürger/in 17)
ABWÄGUNG:
Das Plangebiet ist durch die Straßenbahnlinie 21 an den ÖPNV angeschlossen. Der maßgebliche Zielwert des Nahverkehrsplans des Landes Berlin von 400 m (Luftlinie) zur nächstgelegenen Haltestelle wird für den geplanten Wohnungsbau – mit Ausnahme des Baugebiets WA 10 – überall erreicht. Für das Baugebiet WA 10 wird der Toleranzwert (500 m) eingehalten. Die Erschließungsstandards wurden mit SenUVK IV C abgestimmt. Die Begründung, die fälschlicherweise noch auf den Bebauungsplan 11-47b abstellt, wird korrigiert. Zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung ist seitens der SenUVK derzeit eine Verdichtung des Takts der Straßenbahnlinie 21 durch eine zusätzliche Straßenbahnlinie 22 beabsichtigt. Darüber hinaus wird mit dem Bebauungsplan grundsätzlich auch eine zusätzliche Buslinienführung über den Hönower Wiesenweg ermöglicht.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019