Art der baulichen Nutzung
Es werde nirgends gesagt, was das geplante Gewerbe am Blockdammweg sein soll?
Für das Prinzenviertel liege eine dort evtl. Vorgesehene Einkaufsmöglichkeit am
falschen Ende des Bebauungsgebiets.
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Mit der Festsetzung des Gewerbegebiets GE 1 werden unter Berücksichtigung der
bestehenden Gewerbenutzung Flächenangebote für die gewerbliche Wirtschaft
bereitgestellt. Über zulässige Einzelhandelsnutzungen bestehen Möglichkeiten für
eine verbesserte Nahversorgung des Ortsteils. Das geplante Gewerbegebiet ist
ausschließlich westlich der vom Blockdammweg verlaufenden Nord-Süd-Achse
situiert, da östlich dieser Achse ein Schulstandort geplant ist. Die Verortung des
letzteren im Nordosten des Plangebiets ist der örtlichen Situation angemessen.
ERGEBNIS:: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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