Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseArt bauliche Nutzung 
Art der baulichen Nutzung
Es werde nirgends gesagt, was das geplante Gewerbe am Blockdammweg sein soll? Für das Prinzenviertel liege eine dort evtl. Vorgesehene Einkaufsmöglichkeit am falschen Ende des Bebauungsgebiets.
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Mit der Festsetzung des Gewerbegebiets GE 1 werden unter Berücksichtigung der bestehenden Gewerbenutzung Flächenangebote für die gewerbliche Wirtschaft bereitgestellt. Über zulässige Einzelhandelsnutzungen bestehen Möglichkeiten für eine verbesserte Nahversorgung des Ortsteils. Das geplante Gewerbegebiet ist ausschließlich westlich der vom Blockdammweg verlaufenden Nord-Süd-Achse situiert, da östlich dieser Achse ein Schulstandort geplant ist. Die Verortung des letzteren im Nordosten des Plangebiets ist der örtlichen Situation angemessen.
ERGEBNIS:: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019