Wohnfolgeeinrichtungen
Den bisherigen Planungen lägen etliche falsche Planungsannahmen zugrunde.
(Bürger/in 17)
Es sei davon auszugehen, dass vornehmlich Familien von den neuen
Wohnungen und der Wohnlage angezogen werden. Bereits jetzt sei der Familien-
und Kinderanteil im angrenzenden Wohngebiet weit überdurchschnittlich. Dies
müsse berücksichtigt werden.
(Bürger/in 4, 9, 10, 14)
ABWÄGUNG:
Der Behauptung, der Planung lägen falsche Planungsannahmen zugrunde, wird
widersprochen. Eine exakte Prognose der Bevölkerungsstruktur im geplanten
Stadtquartier ist nicht möglich. Daher erfolgt die Ermittlung der Bedarfe für
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – wie berlinweit in jedem
Bebauungsplan-Verfahren – entsprechend den Planungsannahmen für soziale
Infrastruktur als Folgeeinrichtungen bei Wohnungsneubau (SenStadtUm 12/2013).
Diese basieren auf langjährigen Erfahrungswerten der Senatsfachverwaltungen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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