Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

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Verfahren
Der Bürger müsse schon sehr aktiv sein, um auf dem Stand aktueller Informationen zu sein. 1111 Seiten! Wer solle dieses Pensum aus der Bevölkerung bewältigen und dabei die Übersicht behalten? Das sei ungenügende öffentliche Information!
(Bürger/in 8)
ABWÄGUNG:
Der Entwurf des Bebauungsplans war mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Informationen im Bezirksamt Lichtenberg einzusehen. Die Unterlagen konnten während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch im Internet eingesehen werden. Ferner wurden – als zusätzliches Angebot – Kopien des Bebauungsplan- Entwurfs und der Begründung im iKARUS Stadtteilzentrum zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Umfang an Informationen ist den gesetzlichen Anforderungen sowie der Größe und Vielschichtigkeit des Bebauungsplans geschuldet. Im Übrigen sei erwähnt, dass zum Projekt „Parkstadt Karlshorst“ in den letzten beiden Jahren zahlreiche öffentliche Veranstaltungen stattfanden. Eine „ungenügende öffentliche Information“ ist nicht zu erkennen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die gleichzeitige Auslegung der Bebauungspläne „Parkstadt“ und „Kaisergärten“ schränke die öffentliche Mitwirkung unzulässig ein.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die gleichzeitige Auslegung der Bebauungspläne 11-47ba und 11-57a schränkt die öffentliche Mitwirkung nicht ein. Den gesetzlichen Bestimmungen wird entsprochen.
ERGEBNIS:  Keine Planänderung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sei unwirksam, da die Öffentlichkeit über den aktuellen Planungsstand durch die nicht abgeschaltete, veraltete Projekt-Website vorsätzlich getäuscht worden sei.
(Bürger/in 9, 10)
ABWÄGUNG:
In der öffentlichen Bekanntmachung wird korrekterweise auf die zentrale Beteiligungsplattform des Landes Berlin meinBerlin.de (http://www.meinberlin.de) verwiesen, auf der die Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf 11-47ba verfügbar waren. Den gesetzlichen Bestimmungen wird damit entsprochen. Die bezirklichen Websites zu einzelnen Projekten (darunter http://www.karlshorstwest. de) werden gegenwärtig schrittweise an das Corporate Design des Landes Berlin angepasst und aktualisiert. Die Stellungnahme wird zum Anlass genommen, die noch nicht angepassten und aktualisierten Websites vorläufig vom Netz zu nehmen.
Aus den eingestellten Informationen auf der Website http://www.karlshorst-west.de war erkennbar, dass es sich nicht um den aktuellen Planungsstand handelt, zumal dort keinerlei Informationen und Unterlagen zum Bebauungsplan-Verfahren 11-47ba verfügbar waren. Der Vorwurf einer vorsätzlichen Täuschung wird zurückgewiesen. Die durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht unwirksam.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Unterschrift von Bezirksstadträtin Monteiro in der Begründung fehle.
(Bürger/in 9, 10)
ABWÄGUNG:
Das Fehlen der Unterschrift von Bezirksstadträtin Monteiro in der Begründung ist nicht von Relevanz, da die Begründung selbst nicht am Rechtssetzungsverfahren teilnimmt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019