Verfahren
Der Bürger müsse schon sehr aktiv sein, um auf dem Stand aktueller Informationen
zu sein. 1111 Seiten! Wer solle dieses Pensum aus der Bevölkerung bewältigen und
dabei die Übersicht behalten? Das sei ungenügende öffentliche Information!
(Bürger/in 8)
ABWÄGUNG:
Der Entwurf des Bebauungsplans war mit Begründung einschließlich
Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Informationen im
Bezirksamt Lichtenberg einzusehen. Die Unterlagen konnten während der
Öffentlichkeitsbeteiligung auch im Internet eingesehen werden. Ferner wurden –
als zusätzliches Angebot – Kopien des Bebauungsplan- Entwurfs und der
Begründung im iKARUS Stadtteilzentrum zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der
Umfang an Informationen ist den gesetzlichen Anforderungen sowie der Größe
und Vielschichtigkeit des Bebauungsplans geschuldet. Im Übrigen sei erwähnt, dass
zum Projekt „Parkstadt Karlshorst“ in den letzten beiden Jahren zahlreiche
öffentliche Veranstaltungen stattfanden. Eine „ungenügende öffentliche
Information“ ist nicht zu erkennen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die gleichzeitige Auslegung der Bebauungspläne „Parkstadt“ und „Kaisergärten“
schränke die öffentliche Mitwirkung unzulässig ein.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die gleichzeitige Auslegung der Bebauungspläne 11-47ba und 11-57a schränkt die
öffentliche Mitwirkung nicht ein. Den gesetzlichen Bestimmungen wird
entsprochen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sei unwirksam, da die
Öffentlichkeit über den aktuellen Planungsstand durch die nicht abgeschaltete,
veraltete Projekt-Website vorsätzlich getäuscht worden sei.
(Bürger/in 9, 10)
ABWÄGUNG:
In der öffentlichen Bekanntmachung wird korrekterweise auf die zentrale
Beteiligungsplattform des Landes Berlin meinBerlin.de (http://www.meinberlin.de)
verwiesen, auf der die Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf 11-47ba verfügbar
waren. Den gesetzlichen Bestimmungen wird damit entsprochen. Die bezirklichen
Websites zu einzelnen Projekten (darunter http://www.karlshorstwest. de) werden
gegenwärtig schrittweise an das Corporate Design des Landes Berlin angepasst
und aktualisiert. Die Stellungnahme wird zum Anlass genommen, die noch nicht
angepassten und aktualisierten Websites vorläufig vom Netz zu nehmen.
Aus den eingestellten Informationen auf der Website
http://www.karlshorst-west.de war erkennbar, dass es sich nicht um den aktuellen
Planungsstand handelt, zumal dort keinerlei Informationen und Unterlagen zum
Bebauungsplan-Verfahren 11-47ba verfügbar waren. Der Vorwurf einer
vorsätzlichen Täuschung wird zurückgewiesen. Die durchgeführte Beteiligung der
Öffentlichkeit ist nicht unwirksam.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Unterschrift von Bezirksstadträtin Monteiro in der Begründung fehle.
(Bürger/in 9, 10)
ABWÄGUNG:
Das Fehlen der Unterschrift von Bezirksstadträtin Monteiro in der Begründung ist
nicht von Relevanz, da die Begründung selbst nicht am Rechtssetzungsverfahren
teilnimmt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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