Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseVerkehrMotorisierter Individualverkehr (MIV) 
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Der enorme Bevölkerungszuwachs in Karlshorst durch neue Wohngebiete scheine nicht hinreichend berücksichtigt.
(Bürger/in 18)
ABWÄGUNG:
Die gesamtstädtischen und bezirklichen Entwicklungen finden in der zugrunde liegenden Verkehrsprognose des Senats Berücksichtigung.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Um eine Planungsgrundlage mit dem heutigen Ist-Zustand zu ermitteln, seien Dauerzählstellen einzurichten und die Leistungsfähigkeitsbetrachtung mit diesen Zahlen erneut durchzuführen.
(Bürger/in 9, 10)
ABWÄGUNG:
Den Leistungsfähigkeitsbetrachtungen liegt nicht das Verkehrsaufkommen im Bestand, sondern das der Verkehrsprognose des Senats zzgl. dem umgelegten Verkehrsaufkommen aus den Planvorhaben zugrunde.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es sei nicht zu erkennen, wie die Verknüpfungen mit den umliegenden Wohngebieten sowie Hauptverkehrsachsen geplant sei bzw. der Zu- und Abfluss des Verkehrs bewerkstelligt werde.
(Bürger/innen 11, 14)
ABWÄGUNG:
Als Sammelstraßen fungieren der auszubauende Hönower Wiesenweg sowie die aus- / umzubauende Trautenauer Straße. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die Knotenpunkte Hönower Wiesenweg / Blockdammweg, Trautenauer Straße / Ehrlichstraße und Am Walde / Rummelsburger Landstraße.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Der Zufluss von Trautenauer Straße und Hönower Wiesenweg auf den Blockdammweg benötige eine Verbreiterung, da sich sonst die Verkehrsströme in Richtung Süden verlagern würden.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Die in den Knotenpunktbereichen Hönower Wiesenweg / Blockdammweg und Trautenauer Straße / Blockdammweg vorgesehenen Straßenverkehrsflächen sind für die leistungsfähige Abwicklung des prognostizierten Verkehrsaufkommens ausreichend.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Sporthallen- und Sportflächennutzung durch Vereine, soziale Einrichtungen, Kita, Kleinversorgung und die tatsächlich 3-zügige Grundschule seien bzgl. der verkehrlichen Auswirkungen nicht berücksichtigt.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Durch die Verwendung von überdurchschnittlichen Werten im Rahmen der ermittelten Verkehrsaufkommen liegen die Aussagen auf der sicheren Seite und decken verkehrlich auch in der Stellungnahme aufgeführte Nutzungen ab. Anders verhält sich die Situation für die Grundschule. Die Erhöhung der Verkehrsmengen durch die nunmehrige Planung einer drei- statt zweizügigen Grundschule wird nach erster Einschätzung jedoch unter 3 % des Gesamtvorhabens bleiben und damit nur geringfügig ausfallen. Die Auswirkungen werden im Rahmen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme nochmals genauer betrachtet werden.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019