Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Der enorme Bevölkerungszuwachs in Karlshorst durch neue Wohngebiete scheine
nicht hinreichend berücksichtigt.
(Bürger/in 18)
ABWÄGUNG:
Die gesamtstädtischen und bezirklichen Entwicklungen finden in der zugrunde
liegenden Verkehrsprognose des Senats Berücksichtigung.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Um eine Planungsgrundlage mit dem heutigen Ist-Zustand zu ermitteln, seien
Dauerzählstellen einzurichten und die Leistungsfähigkeitsbetrachtung mit diesen
Zahlen erneut durchzuführen.
(Bürger/in 9, 10)
ABWÄGUNG:
Den Leistungsfähigkeitsbetrachtungen liegt nicht das Verkehrsaufkommen im
Bestand, sondern das der Verkehrsprognose des Senats zzgl. dem umgelegten
Verkehrsaufkommen aus den Planvorhaben zugrunde.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es sei nicht zu erkennen, wie die Verknüpfungen mit den umliegenden
Wohngebieten sowie Hauptverkehrsachsen geplant sei bzw. der Zu- und Abfluss
des Verkehrs bewerkstelligt werde.
(Bürger/innen 11, 14)
ABWÄGUNG:
Als Sammelstraßen fungieren der auszubauende Hönower Wiesenweg sowie die
aus- / umzubauende Trautenauer Straße. Die Anbindung an das übergeordnete
Straßennetz erfolgt über die Knotenpunkte Hönower Wiesenweg / Blockdammweg,
Trautenauer Straße / Ehrlichstraße und Am Walde / Rummelsburger Landstraße.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Der Zufluss von Trautenauer Straße und Hönower Wiesenweg auf den
Blockdammweg benötige eine Verbreiterung, da sich sonst die Verkehrsströme in
Richtung Süden verlagern würden.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Die in den Knotenpunktbereichen Hönower Wiesenweg / Blockdammweg und
Trautenauer Straße / Blockdammweg vorgesehenen Straßenverkehrsflächen sind
für die leistungsfähige Abwicklung des prognostizierten Verkehrsaufkommens
ausreichend.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Sporthallen- und Sportflächennutzung durch Vereine, soziale Einrichtungen, Kita,
Kleinversorgung und die tatsächlich 3-zügige Grundschule seien bzgl. der
verkehrlichen Auswirkungen nicht berücksichtigt.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Durch die Verwendung von überdurchschnittlichen Werten im Rahmen der
ermittelten Verkehrsaufkommen liegen die Aussagen auf der sicheren Seite und
decken verkehrlich auch in der Stellungnahme aufgeführte Nutzungen ab. Anders
verhält sich die Situation für die Grundschule. Die Erhöhung der Verkehrsmengen
durch die nunmehrige Planung einer drei- statt zweizügigen Grundschule wird
nach erster Einschätzung jedoch unter 3 % des Gesamtvorhabens bleiben und
damit nur geringfügig ausfallen. Die Auswirkungen werden im Rahmen einer
ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme nochmals genauer betrachtet werden.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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