Blockdammbrücke
Ein Bauvorhaben, das den Neubau der Blockdammbrücke erzwinge, sei unzulässig.
(Bürger/innen 9, 10)
Der Bau Blockdammbrücke sei als weitere Pkw-Anbindung dringend erforderlich.
(Bürger/innen 3)
Ein Neubau der Blockdammbrücke für den Autoverkehr sollte nicht geplant
werden.
(Bürger/innen 5, 12)
Mit der Blockdammbrücke sei auch mit Verkehr Richtung Ehrlichstraße zu rechnen.
(Bürger/in 18)
Der Wiederaufbau der Blockdammbrücke sei nicht absehbar.
(Bürger/innen 15, 16)
ABWÄGUNG:
Der Wiederaufbau der Blockdammbrücke ist für die leistungsfähige Abwicklung
des aus dem Planvorhaben resultierenden Verkehrs weder erforderlich noch
Gegenstand dieses Planverfahrens.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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