Technische Infrastruktur
Eine Gasversorgung des Planungsgebiets sei grundsätzlich durch Nutzung der
öffentlichen Erschließungsflächen herzustellen. Darüber hinaus notwendige
Flächen für Versorgungsleitungen und Anlagen seien gemäß § 9 Absatz 1
BauGB im Bebauungsplan festzusetzen. Im angefragten räumlichen Bereich
befänden sich Anlagen mit einem Betriebsdruck größer 4 bar.
(NBB)
ABWÄGUNG:
Die im Plangebiet vorhandenen Anlagen der Gasversorgung werden in der
Begründung dargestellt. Sie befinden sich im öffentlichen Straßenland. Im Rahmen
des Bebauungsplans 11-47ba wird keine zusätzliche Sicherung erforderlich. Die
Neuerrichtung von Leitungstrassen kann im Bereich der bestehenden und geplanten
öffentlichen Straßenverkehrsflächen erfolgen. Zusätzlich werden mittels textlicher
Festsetzung im Bereich der privaten Verkehrsflächen Leitungsrechte zu Gunsten
der zuständigen Unternehmensträger vorbereitet.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befände sich eine
220-kV-Leitung Marzahn – Thyrow - Wuhlheide.
(50 Hertz)
ABWÄGUNG:
Der Verlauf der (verbleibenden) 220-kV-Freileitungstrasse ist bekannt. Im Zuge der
Planung erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit der Trasse und ihren
Auswirkungen. Die Trasse und die Maststandorte sind in der Planunterlage
enthalten. Der Schutzstreifen der 220-kV-Freileitungstrasse wurde auf Wunsch
hinweislich in den Bebauungsplan- Entwurf übernommen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Zum Bebauungsplan-Verfahren habe man bereits im Januar 2017 eine
Stellungnahme abgegeben. Zudem seien Abstimmungen bzgl. der
Nutzungsänderungen im Nahbereich der Maststandorte erfolgt. Die Hinweise
seien im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt worden.
(50 Hertz)
ABWÄGUNG:
Die Stellungnahme bestätigt die Planung.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Innerhalb des Freileitungsschutzstreifens sei Gehölzbewuchs bis zu einer
maximalen Höhe von 17 Metern über EOK möglich. Dies sollte bereits bei der
Pflanzauswahl berücksichtigt werden.
(50 Hertz)
ABWÄGUNG:
Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Telekom Deutschland GmbH verfüge in den Randbereichen des betroffenen
Gebiets über diverse Telekommunikationslinien im öffentlichen Straßenland, die
für die ggf. notwendig werdende Versorgung zur Verfügung stünden. Diese
Aussage sei in der Begründung zu ergänzen.
(Deutsche Telekom AG)
ABWÄGUNG:
Für eine Verlegung neuer Telekommunikationslinien stehen die bestehenden,
auszubauenden sowie neu geplanten öffentlichen Straßen zur Verfügung. Darüber
hinaus bereitet der Bebauungsplan im Bereich der privaten Verkehrsflächen
Leitungsrechte zu Gunsten der zuständigen Unternehmensträger vor. Die
Begründung wird hinsichtlich der technischen Infrastruktur ergänzt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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