Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseTechnische Infrastruktur 
Technische Infrastruktur
Eine Gasversorgung des Planungsgebiets sei grundsätzlich durch Nutzung der öffentlichen Erschließungsflächen herzustellen. Darüber hinaus notwendige Flächen für Versorgungsleitungen und Anlagen seien gemäß § 9 Absatz 1 BauGB im Bebauungsplan festzusetzen. Im angefragten räumlichen Bereich befänden sich Anlagen mit einem Betriebsdruck größer 4 bar.
(NBB)
ABWÄGUNG:
Die im Plangebiet vorhandenen Anlagen der Gasversorgung werden in der Begründung dargestellt. Sie befinden sich im öffentlichen Straßenland. Im Rahmen des Bebauungsplans 11-47ba wird keine zusätzliche Sicherung erforderlich. Die Neuerrichtung von Leitungstrassen kann im Bereich der bestehenden und geplanten öffentlichen Straßenverkehrsflächen erfolgen. Zusätzlich werden mittels textlicher Festsetzung im Bereich der privaten Verkehrsflächen Leitungsrechte zu Gunsten der zuständigen Unternehmensträger vorbereitet.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befände sich eine 220-kV-Leitung Marzahn – Thyrow - Wuhlheide.
(50 Hertz)
ABWÄGUNG:
Der Verlauf der (verbleibenden) 220-kV-Freileitungstrasse ist bekannt. Im Zuge der Planung erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit der Trasse und ihren Auswirkungen. Die Trasse und die Maststandorte sind in der Planunterlage enthalten. Der Schutzstreifen der 220-kV-Freileitungstrasse wurde auf Wunsch hinweislich in den Bebauungsplan- Entwurf übernommen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Zum Bebauungsplan-Verfahren habe man bereits im Januar 2017 eine Stellungnahme abgegeben. Zudem seien Abstimmungen bzgl. der Nutzungsänderungen im Nahbereich der Maststandorte erfolgt. Die Hinweise seien im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt worden.
(50 Hertz)
ABWÄGUNG:
Die Stellungnahme bestätigt die Planung.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Innerhalb des Freileitungsschutzstreifens sei Gehölzbewuchs bis zu einer maximalen Höhe von 17 Metern über EOK möglich. Dies sollte bereits bei der Pflanzauswahl berücksichtigt werden.
(50 Hertz)
ABWÄGUNG:
Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Telekom Deutschland GmbH verfüge in den Randbereichen des betroffenen Gebiets über diverse Telekommunikationslinien im öffentlichen Straßenland, die für die ggf. notwendig werdende Versorgung zur Verfügung stünden. Diese Aussage sei in der Begründung zu ergänzen.
(Deutsche Telekom AG)
ABWÄGUNG:
Für eine Verlegung neuer Telekommunikationslinien stehen die bestehenden, auszubauenden sowie neu geplanten öffentlichen Straßen zur Verfügung. Darüber hinaus bereitet der Bebauungsplan im Bereich der privaten Verkehrsflächen Leitungsrechte zu Gunsten der zuständigen Unternehmensträger vor. Die Begründung wird hinsichtlich der technischen Infrastruktur ergänzt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019