Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseWohnfolgeeinrichtungenKindertagesstätten 
Kindertagesstätten
In Karlshorst würden Kindergarten-, Schul- und Hortplätze fehlen. Das Projekt sollte deshalb dazu genutzt werden, die Kapazität insgesamt zu erhöhen.
(Bürger/innen 4, 14)
ABWÄGUNG:
Im Rahmen des geschlossenen städtebaulichen Vertrags verpflichtet sich der Investor Bonava, im Plangebiet zur Deckung des ursächlichen Bedarfs an Kita-Plätzen eine Kindertagesstätte herzustellen. Zur Deckung des Bedarfs an Grundschulplätzen ist geplant, auf der Gemeinbedarfsfläche GB 1 eine Grundschule zu errichten. Mit der Grundschule wird zum einen der sich aus dem geplanten Stadtquartier ergebende Bedarf an Grundschulplätzen gedeckt werden. Zum anderen werden zusätzliche Bedarfe aus der Umgebung abgedeckt. Aufgrund der zukünftigen Bedarfssituation im maßgeblichen Prognoseraum wird die Grundschule nunmehr dreizügig geplant. Mit den geplanten Festsetzungen und Regelungen im städtebaulichen Vertrag wird den sich aus den Planungen ergebenden Erfordernissen entsprochen. Die ausreichende Versorgung des gesamten Prognoseraums Lichtenberg/Süd – darunter Karlshorst – ist darüber hinaus Gegenstand der entsprechenden Fachplanungen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es werden zum ersten Wohnungsbezug keine ausreichenden Kita + Grundschulplätze fußläufig vorhanden sein.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Gemäß den Regelungen des geschlossenen städtebaulichen Vertrags ist die Kita so rechtzeitig herzustellen, dass die Versorgung der in das Plangebiet ziehenden Bewohner gewährleistet ist. Hinsichtlich der Grundschule verpflichtet sich das Land Berlin, deren Herstellung spätestens bis zum Ablauf einer Frist von fünf Jahren ab der Fertigstellung einer bestimmten Wohnungsanzahl abzuschließen. Im Nachgang der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte eine Abstimmung der betroffenen Fachbehörden zur Errichtung der Schule im Rahmen der Berliner Schulbau-Offensive; insbesondere aufgrund baulogistischer Aspekte sollen die vertraglichen Regelungen dergestalt geändert werden, dass als Fristbeginn die Fertigstellung von 500 anstelle von 90 Wohneinheiten berücksichtigt wird.
ERGEBNIS: Ergänzung vertraglicher Regelungen; keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019