Kindertagesstätten
In Karlshorst würden Kindergarten-, Schul- und Hortplätze fehlen. Das Projekt
sollte deshalb dazu genutzt werden, die Kapazität insgesamt zu erhöhen.
(Bürger/innen 4, 14)
ABWÄGUNG:
Im Rahmen des geschlossenen städtebaulichen Vertrags verpflichtet sich der
Investor Bonava, im Plangebiet zur Deckung des ursächlichen Bedarfs an
Kita-Plätzen eine Kindertagesstätte herzustellen. Zur Deckung des Bedarfs an
Grundschulplätzen ist geplant, auf der Gemeinbedarfsfläche GB 1 eine Grundschule
zu errichten. Mit der Grundschule wird zum einen der sich aus dem geplanten
Stadtquartier ergebende Bedarf an Grundschulplätzen gedeckt werden. Zum
anderen werden zusätzliche Bedarfe aus der Umgebung abgedeckt. Aufgrund der
zukünftigen Bedarfssituation im maßgeblichen Prognoseraum wird die
Grundschule nunmehr dreizügig geplant. Mit den geplanten Festsetzungen und
Regelungen im städtebaulichen Vertrag wird den sich aus den Planungen
ergebenden Erfordernissen entsprochen. Die ausreichende Versorgung des
gesamten Prognoseraums Lichtenberg/Süd – darunter Karlshorst – ist darüber
hinaus Gegenstand der entsprechenden Fachplanungen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es werden zum ersten Wohnungsbezug keine ausreichenden Kita +
Grundschulplätze fußläufig vorhanden sein.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Gemäß den Regelungen des geschlossenen städtebaulichen Vertrags ist die Kita so
rechtzeitig herzustellen, dass die Versorgung der in das Plangebiet ziehenden
Bewohner gewährleistet ist. Hinsichtlich der Grundschule verpflichtet sich das Land
Berlin, deren Herstellung spätestens bis zum Ablauf einer Frist von fünf Jahren ab
der Fertigstellung einer bestimmten Wohnungsanzahl abzuschließen. Im Nachgang
der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte eine Abstimmung der betroffenen
Fachbehörden zur Errichtung der Schule im Rahmen der Berliner
Schulbau-Offensive; insbesondere aufgrund baulogistischer Aspekte sollen die
vertraglichen Regelungen dergestalt geändert werden, dass als Fristbeginn die
Fertigstellung von 500 anstelle von 90 Wohneinheiten berücksichtigt wird.
ERGEBNIS: Ergänzung vertraglicher Regelungen; keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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