Jugendfreizeiteinrichtungen
Welche Freizeitmöglichkeiten, Jugendklubs und Einkaufsmöglichkeiten werden
mit der Parkstadt errichtet?
(Bürger/innen 12, 17)
ABWÄGUNG:
Eine ausreichende Versorgung Karlshorsts mit Jugendfreizeiteinrichtungen liegt im
Verantwortungsbereich des bezirklichen Jugendamts und ist nicht Gegenstand
dieses Bebauungsplan- Verfahrens. Der aus dem Plangebiet resultierende Bedarf
allein rechtfertigt nicht den Bau einer Jugendfreizeiteinrichtung. Um eine
angemessene Nahversorgung des neu geplanten Stadtquartiers sicherstellen zu
können, sind im östlichen Teil des geplanten Gewerbegebiets GE 1 entsprechend
den geplanten Festsetzungen Einzelhandelsbetriebe als „Gewerbebetriebe aller
Art“ allgemein zulässig. Darüber hinaus übernimmt das Ortsteilzentrum (OTZ)
Karlshorst wichtige Versorgungsfunktionen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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