Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseWohnfolgeeinrichtungenJugendfreizeiteinrichtungen 
Jugendfreizeiteinrichtungen
Welche Freizeitmöglichkeiten, Jugendklubs und Einkaufsmöglichkeiten werden mit der Parkstadt errichtet?
(Bürger/innen 12, 17)
ABWÄGUNG:
Eine ausreichende Versorgung Karlshorsts mit Jugendfreizeiteinrichtungen liegt im Verantwortungsbereich des bezirklichen Jugendamts und ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan- Verfahrens. Der aus dem Plangebiet resultierende Bedarf allein rechtfertigt nicht den Bau einer Jugendfreizeiteinrichtung. Um eine angemessene Nahversorgung des neu geplanten Stadtquartiers sicherstellen zu können, sind im östlichen Teil des geplanten Gewerbegebiets GE 1 entsprechend den geplanten Festsetzungen Einzelhandelsbetriebe als „Gewerbebetriebe aller Art“ allgemein zulässig. Darüber hinaus übernimmt das Ortsteilzentrum (OTZ) Karlshorst wichtige Versorgungsfunktionen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019